Wiederkehrende Prüfung (AwSV)

Noch ganz dicht?

Um die Sicherheit der Umwelt zu garantieren, müssen Anlagen in der chemischen und pharmazeutischen Industrie so konstruiert und betrieben werden, dass Wasser gefährdende Stoffe nicht austreten können. Dies gilt in besonderem Maße für den Betrieb innerhalb von Wasserschutzgebieten.

Der Anlagenbetreiber ist in seiner Betreiberverantwortung für den wasserrechtlich sicheren Betrieb der Anlage verantwortlich. Dazu hat er

  • eine geeignete Betriebsorganisation zu wählen,
  • die Anlagen den Anforderungen entsprechend auszurüsten,
  • die erforderlichen Prüfungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) durchzuführen
  • und etwaige Arbeiten fachgerecht auszuführen bzw. ausführen zu lassen.

Führt er bei diesen Arbeiten relevante Tätigkeiten selbst aus benötigt er eine Zulassung als WHG-Fachbetrieb.

Die Experten von TÜV NORD InfraChem unterstützen die Betreiber beim Aufbau einer geeigneten Organisation. Dies umfasst u. a.

  • die Festlegung von Tätigkeiten,
  • die erforderlichen Werkzeuge und Prozesse sowie
  • das Personal und dessen Schulung.

Neben der Selbstüberwachung des Betreibers sieht das Regelwerk eine Fremdüberwachung durch unabhängige Sachverständige vor. TÜV NORD InfraChem bietet diese Leistungen mit eigenem Personal und in Kooperation mit der Prüforganisation von TÜV NORD Systems an.

Wasserdichte Prüfmethodik

Wiederkehrende Prüfungen sind alle 5 Jahre durchzuführen; bei unterirdischen Anlagen im Wasserschutzgebiet bereits alle 2,5 Jahre. Abhängig von landes- und standortspezifischen Rahmenbedingungen ergeben sich unterschiedlichste Betreiberpflichten, insbesondere hinsichtlich der Fristen einer wiederkehrenden Prüfpflicht, welche sich auch noch z. B. nach

  • Nebenbestimmungen von Genehmigungsbescheiden und der
  • Auswahl, Art, Gestaltung und dem Fassungsvermögen der Komponenten unterscheiden können.

Sämtliche Prüfungen und Kontrollen realisieren wir anhand festgelegter Prüfkonzepte auf der Basis von z. B.

  • Konstruktions- und Herstellungsdokumenten,
  • Inspektionsberichten und Reparaturprotokollen,
  • und Kontrollen des umgebenden Geländes.

Auch hier gehen wir nach dem Grundsatz des „Betreuenden Sachverständigen“ vor. Um Stillstände zu minimieren, legen wir großen Wert auf eine mit dem Betreiber koordinierte Abwicklung.

Dank der übergreifenden Prüfkompetenz werden Schädigungsmechanismen frühzeitiger diagnostiziert, die Restnutzungsdauer verlässlich ermittelt und die Dichtheit der Anlage nachhaltig gewährleistet.

TÜV NORD InfraChem GmbH & Co. KG
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